Die Psychotherapie durch eine approbierte psychologische Psychotherapeutin wird in der Regel von Ihrer privaten Krankenkasse bzw. Beihilfe übernommen. Die Form der Kostenübernahme wird von privaten Krankenversicherungen jedoch sehr unterschiedlich gehandhabt. Bitte klären Sie daher mit ihrer Versicherung vorher ab, wie die Rahmenbedingungen für Psychotherapie in Ihrem Tarif geregelt sind. Die Abrechnung von Privatpatienten erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Die Abrechnung einer Sitzung von 50 Minuten erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).