Gesetzliche Krankenversicherung

Die Psychotherapie durch eine approbierte psychologische Psychotherapeutin wird bei Vorliegen einer Indikation zur Behandlung in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen.
 

Private Krankenversicherung

Die Psychotherapie durch eine approbierte psychologische Psychotherapeutin wird in der Regel von Ihrer privaten Krankenkasse bzw. Beihilfe übernommen. Die Form der Kostenübernahme wird von privaten Krankenversicherungen jedoch sehr unterschiedlich gehandhabt. Bitte klären Sie daher mit ihrer Versicherung vorher ab, wie die Rahmenbedingungen für Psychotherapie in Ihrem Tarif geregelt sind. Die Abrechnung von Privatpatienten erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler

Die Abrechnung einer Sitzung von 50 Minuten erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).


Kontakt:

Sünje Voss-Wehrmann

Olivaer Platz 15 


10707 Berlin

 

Tel. +49 178 14 833 62

suenjevoss@hotmail.com